Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Wir arbeiten ausschließlich auf Grund unserer Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen unserer
Lieferanten und Abnehmer sind für uns auch dann unverbindlich, wenn wir
ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Lieferung
Lieferfristen sollen schriftlich vereinbart werden.
Halten wir verbindlich vereinbarte Lieferfristen nicht ein und haben wir
dies zu vertreten, haften wir auf Ersatz eines vom Kunden nachgewiesenen
Schadens, dies gilt nicht, wenn die Verzögerung auf höhere Gewalt
zurückzuführen ist.
Wird Ware auf Verlangen eines Kunden versandt, der Unternehmer ist, so
geht die Gefahr auf ihn über, sobald wir die Ware dem mit der Ausführung
der Versendung Beauftragten übergeben haben.
Preise
Bei Geschäften mit Verbrauchern gelten die Preise des Tages des
Vertragsschlusses. Liegt zwischen Vertragsschluss und vereinbartem
Liefertermin ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten, sind wir berechtigt,
Preiserhöhungen weiterzugeben, vor allem solche, die sich aus der
Erhöhung unserer Einkaufspreise oder Lohnkostenerhöhungen ergeben.
Übersteigt die Preiserhöhung 10% des ursprünglich vereinbarten Preises,
ist unser Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Bei Geschäften mit Unternehmern sind wir bei wesentlichen
Kostenänderungen bis zum Tag der Lieferung berechtigt, über eine
Preiserhöhung zu verhandeln, insbesondere wenn es sich um Material- und
Lohnkostenerhöhungen handelt. Das Recht auf Preiserhöhung besteht nicht,
wenn Lieferverzögerungen nachweislich allein in unserem
Verantwortungsbereich liegen.
Zahlung
Unsere Forderungen sind sofort bei Zugang unserer Rechnung beim Kunden
ohne Abzug fällig.
Der Käufer kann uns ein SEPA Basismandat/SEPA Firmenmandat erteilen. Der
Einzug der Lastschrift erfolgt 10 Tage nach Rechnungsdatum. Die Frist
für die Vorabankündigung (Pre-Notifikation) wird auf 5 Tage verkürzt.
Der Käufer sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die
auf Grund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen,
gehen zu Lasten des Käufers, vorausgesetzt, die Nichteinlösung oder
Rückbuchung ist nicht durch uns verursacht worden.
Ist Bankeinzugsverfahren vereinbart, verzichtet unser Kunde hiermit uns
und seinen Banken gegenüber für die Dauer unserer Geschäftsverbindung
und während der Geltung unserer Vereinbarung zum Bankeinzugsverfahren
auf sein ihm gegenüber seinen Banken zustehendes Recht, Belastungen zu
widerrufen. Diesen Verzicht wird unser Kunde seinen Banken mitteilen und
uns hierüber auf Verlangen informieren.
Der Verkäufer kann ohne Angabe von Gründen für einzelne Käufer und
Verträge Vorkasse verlangen. Wir sind nicht verpflichtet, Schecks oder
Wechsel entgegenzunehmen, nehmen wir sie herein, geschieht das nur
erfüllungshalber.
Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 5% bei
Geschäften mit Verbrauchern, in Höhe von 8% bei Geschäften mit
Unternehmern, über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verlangen. Das
Geltendmachen eines höheren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen.
Unseren Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, ein Schaden
sei nicht entstanden oder wesentlich niedriger, als von uns geltend
gemacht.
Wir können Mahnkosten je Mahnung mit 7,00 EURO ansetzen.
Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf
demselben Vertragsverhältnis beruht.
Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur
vollständigen Bezahlung vor. Bei Geschäften mit Unternehmern gilt dieser
Eigentumsvorbehalt auch, bis sämtliche, auch künftige und bedingte
Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit uns erfüllt sind. Für
Geschäfte mit Unternehmern gelten folgende weitere Bestimmungen:
Unser Kunde ist zur weiteren Veräußerung der Vorbehaltsware im
geordneten Geschäftsgang berechtigt, jedoch nicht zur
Sicherungsübereignung oder Verpfändung. Die aus der Veräußerung der
Vorbehaltsware gegenüber seinem Geschäftspartner entstehenden
Forderungen tritt unser Kunde uns bereits jetzt mit ab, im
Weiterverarbeitungsfall einschließlich des Veredelungsanteils.
Wir werden die Abtretung nicht offen legen, es sei denn, unser Kunde ist
mit einer fälligen Forderung mindestens 2 Wochen in Verzug oder er hat
eine uns erteilte Berechtigung zum Bankeinzugsverfahren widerrufen. In
diesen Fällen verpflichtet sich der Kunde, seinen Geschäftspartnern die
uns erteilte Abtretung von sich aus anzuzeigen und uns unverzüglich
seine vollständige Debitorenliste vorzulegen. Zur Feststellung der Namen
und Anschriften der Geschäftspartner unseres Kunden haben wir in diesem
Fall das Recht auf Einsichtnahme in seine Bücher.
Übersteigt der Wert sämtlicher für uns bestehender Sicherheiten unsere
Forderungen aus unseren Rechnungen nachhaltig um mehr als 10%, so werden
wir auf Verlangen unseres Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl
freigeben.
Erfüllt unser Kunde die vereinbarten Zahlungsbedingungen trotz Mahnung
nicht, sind wir berechtigt, die von uns gelieferte Ware, montiert oder
unmontiert, jederzeit wieder in Besitz zu nehmen. Unser Kunde räumt uns
ausdrücklich das Recht ein, unsere Vorbehaltsware an jedem Ort zu
übernehmen, wir sind auch zur Demontage berechtigt. Der jeweilige
Besitzer der Ware ist vom Kunden unwiderruflich ermächtigt, die Ware an
uns herauszugeben.
Unser Kunde ist nur solange zum Besitz der unter Eigentumsvorbehalt
verkauften Ware berechtigt, bis wir von unserem vorbehaltenen Eigentum
Gebrauch machen und dadurch vom Vertrag zurücktreten. Bei Zurücknahme
von Vorbehaltsware erteilen wir Gutschrift in Höhe des Tageswertes.
Sachmängelhaftung
Im Rahmen der folgenden Bedingungen haften wir für Sachmängel:
- auf die Dauer von 2 Jahren für neue Ware (Pkw-Reifen und Lkw-Reifen)
- auf die Dauer eines Jahres für runderneuerte Pkw-Reifen und
runderneuerte Lkw-Reifen
- auf die Dauer eines Jahres für gebrauchte Ware.
Die Sachmängelhaftungsfristen berechnen sich jeweils ab Ablieferung
(Eingang beim Kunden) der Ware an unseren Kunden.
Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht für eine
Haftung für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden und
nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers
beruhen. Einer Pflichtverletzung des Verkäufers steht die eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
Ein Reifen, für den Sachmängelhaftung beansprucht wird, soll uns
zusammen mit dem vollständig ausgefüllten Reklamationsformular übersandt
werden, um uns die Überprüfung der Beanstandung des Kunden zu
ermöglichen.
Bei Ablehnung des Sachmängelhaftungsanspruchs werden wir den
beanstandeten Reifen auf unsere Kosten an den Kunden zurücksenden, wenn
er das innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Ablehnung verlangt.
Mängel sollen nach Möglichkeit kurzfristig gerügt werden.
Bei Geschäften mit Unternehmern müssen offenkundige Mängel innerhalb von
8 Tagen nach Ablieferung (Eingang beim Kunden) schriftlich gerügt
werden, nicht offenkundige Mängel innerhalb von 8 Tagen nach
Feststellung des Mangels. Bei Nichteinhaltung dieser Rügefristen gilt
die von uns gelieferte Ware als genehmigt. Sachmängelhaftungsansprüche
sind in diesem Fall ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um
Schadenersatzansprüche nach § 437 Ziffer 3 BGB, sofern uns Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit trifft.
Der Sachmängelhaftungsanspruch ist bei Geschäften mit Verbrauchern nach
Wahl des Kunden auf Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung beschränkt.
Bei Geschäften mit Unternehmern haben wir das Recht, zwischen
Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung zu wählen.
Sollten zwei Versuche der Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung
fehlschlagen, hat unser Kunde das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung
der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachen des Vertrages
(Rücktritt) zu erklären.
Bei Geschäften mit Unternehmern sind wir berechtigt, bei
Ersatzlieferungen eine entsprechend dem Abnutzungsgrad des reklamierten
Reifens geringere Gutschrift zu erteilen oder geringere Zahlung zu
leisten. Unser Kunde hat die Wahl zwischen Gutschrift und Zahlung.
Sachmängelhaftungsansprüche gegen uns sind ausgeschlossen, wenn Mängel,
Beeinträchtigungen oder Schäden ursächlich darauf zurückzuführen sind,
dass
die von uns gelieferte Ware von anderen repariert oder in sonstiger Weise bearbeitet wurde,
die Fabriknummer, das Fabrikationszeichen oder sonst auf der Ware dauerhaft angebrachte Zeichen nicht mehr vorhanden oder verändert, insbesondere unkenntlich gemacht worden sind,
bei Reifen der vorgeschriebene Luftdruck nachweislich nicht eingehalten wurde,
Reifen einer vorschriftswidrigen Beanspruchung ausgesetzt waren, insbesondere durch Überschreiten der für die Reifengröße und Reifenart zulässigen Belastung und der zugeordneten Fahrgeschwindigkeit,
Reifen nach Montage durch unrichtige Radstellung schadhaft wurden oder durch andere Störungen im Radlauf (z.B. dynamische Unwucht) in ihrer Leistung beeinträchtigt wurden,
Reifen auf einer ihnen nicht zugeordneten, nicht lehrenhaltigen, rostigen oder sonst mangelhaften Felge montiert wurden,
Reifen durch äußere Einwirkung oder mechanische Verletzung schadhaft geworden oder Erhitzung ausgesetzt worden sind,
bei einem Radwechsel die Radmuttern oder Schrauben nicht nach 2ß0 bis max 50 km Fahrstrecke nachgezogen wurden, vorausgesetzt, wir haben unseren Kunden bei Lieferung auf diese Notwendigkeit hingewiesen,
Reifen vor der Montage vom Kunden oder von ihm beauftragten Dritten im Freien gelagert wurden,
natürlicher Verschleiß oder Beschädigungen der Ware vorliegen, die auf unsachgemäße Behandlung oder Unfall zurückzuführen sind,
Reifen bei Tube-Type-Ausführungen mit gebrauchten Schläuchen/
Wulstbändern, bei Tubeless-Ausführungen ohne Ventilauswechslung
(Pkw-Reifen) oder ohne neuen Dichtungsring (Lkw/Schulterreifen) durch
den Kunden oder Dritte montiert wurden.
Bei berechtigter Sachmängelrüge tragen wir sämtliche im Zusammenhang mit der
Gewährleistungsabwicklung entstehenden Aufwendungen.
Streitigkeiten über Sachmängelhaftungsansprüche und Reklamationsabwicklungen
sollen durch die unabhängige Schiedsstelle des Bundesverbandes Reifenhandel
und Vulkaniseurhandwerk e.V., Bonn, beigelegt werden, wenn unser Kunde oder
wenn wir im Einvernehmen mit dem Kunden diese unverzüglich nach Kenntnis des
Streitfalls schriftlich anrufen. Durch die Anrufung der Schiedsstelle wird
der Rechtsweg nicht ausgeschlossen. Auf die Dauer des Schiedsverfahrens ist
die Verjährung etwaiger Ansprüche gehemmt. Die Schiedsstelle wird nicht
tätig, wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist, sie stellt ihre Tätigkeit
ein, wenn dies während des Schiedsverfahrens geschieht. Das Verfahren der
Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäftsordnung, die den Parteien auf
Verlangen von der Schiedsstelle ausgehändigt wird. Das Schiedsverfahren ist
für beide Parteien kostenlos.
7.
Haftung
Wir haften auf Schadenersatz, wenn uns oder unsere Erfüllungsgehilfen
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Ferner haften wir, wenn
Eigenschaften zugesichert oder Garantien gegeben wurden oder wenn der
Schaden durch unseren Verzug oder durch von uns zu vertretendes
Unmöglichwerden der Leistung entstanden ist.
Wir haften außerdem bei Verletzung grundlegend vertragswesentlicher
Pflichten.
Die Haftung ist in den vorgenannten Fällen begrenzt auf den bei
Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden. Dies gilt nicht, soweit
es sich um Geschäfte mit Verbrauchern handelt.
Im Übrigen sind Schadenersatzansprüche gegen uns ausgeschlossen.
Haftungsbegrenzung oder Haftungsausschluss gelten nicht bei körperlichen
Schäden.
Haftungsbegrenzung und -ausschluss gelten ferner nicht, falls und soweit wir
nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes haften.
8.
Allgemeine Regelungen
Bei Geschäften mit Unternehmern ist Erfüllungsort und ausschließlicher
Gerichtsstand unser Firmensitz.
Telefonische oder mündliche Absprachen sollen unverzüglich schriftlich
bestätigt werden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein oder werden, berührt das die Rechtswirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht.
Für Fahrzeugreparaturen, außer solchen an Reifen und Rädern, gelten ergänzend und zusätzlich zu den unter A aufgeführten Klauseln die nachstehenden Bedingungen.
Kostenvoranschlag
Auf Verlangen unserer Kunden erstellen wir einen Kostenvoranschlag, der
die voraussichtlichen Reparaturkosten einschließlich Angabe der
Mehrwertsteuer enthält. Abweichungen bis zu 10% von diesem
Kostenvoranschlag sind zulässig, vorausgesetzt, dies ist dem Kunden
zumutbar.
Für den Kostenvoranschlag berechnete und vereinnahmte Kosten werden bei
Auftragsdurchführung mit der Auftragssumme verrechnet.
Fertigstellungstermine
Überschreiten wir schuldhaft verbindlich vereinbarte
Fertigstellungstermine, haften wir gegenüber unserem Kunden auf
Schadenersatz für von diesem nachgewiesene und auf der Verzögerung
ursächlich beruhende Schäden.
Zur Stellung eines Ersatzfahrzeugs sind wir nicht verpflichtet. Nimmt
der Kunde auf Grund von uns zu vertretender Terminüberschreitung ein
Ersatzfahrzeug in Anspruch, erstatten wir die hierfür entstehenden
Kosten unter Berücksichtigung einer etwaigen Ersparnis für den Kunden
durch Nichtbeanspruchung des eigenen Fahrzeugs.
Ersatzansprüche sind ausgeschlossen, wenn wir nachweisen, dass die
Terminüberschreitung auf höherer Gewalt beruht.
Unternehmerpfandrecht
Neben dem gesetzlichen Unternehmerpfandrecht steht uns wegen unserer
Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den auf Grund
des Auftrages in unseren Besitz gelangten Gegenständen zu.
Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher
durchgeführten Arbeiten und allen sonstigen Leistungen geltend gemacht
werden, soweit diese mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen.
Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche
Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt sind.
Abnahme
Unser Kunde ist zur Abnahme des Auftragsgegenstandes verpflichtet,
sobald wir ihn über die Fertigstellung informieren. Die Abnahme soll
erfolgen in unserem Betrieb, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes
vereinbart ist.
Unser Kunde kommt mit der Annahme in Verzug, wenn er den
Vertragsgegenstand entweder nicht zum vereinbarten Übergabedatum oder
nicht auf Aufforderung durch uns unverzüglich abholt.
Im Fall des Verzuges des Kunden mit der Abnahme haften wir nur bei
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Sachmängelhaftung
Wir haften bei Sachmängeln auf Dauer eines Jahres ab Ablieferung des
Vertragsgegenstandes an unseren Kunden. Die Regelungen unter A 6 gelten
entsprechend.
Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht für eine
Haftung für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden und
nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers
beruhen. Einer Pflichtverletzung des Verkäufers steht die eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
Schlagen zwei Versuche der Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung
fehl, ist der Kunde entsprechend der Bestimmung unter A Ziffer 6
berechtigt, zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
Eigentumsvorbehalt
Die unter A Ziffer 5 geregelten Eigentumsvorbehaltsrechte beziehen sich
ausschließlich auf Teile, die nicht wesentliche Bestandteile des
Fahrzeugs werden.
Ausgebaute oder ausgetauschte Teile gehen in unser Eigentum über.